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Alle Infos zum Netzwerk- und Informationssicherheits-Gesetz.
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Mit der neuen Cybersicherheits-Richtlinie mit der Bezeichnung NIS 2 gelten ab Oktober 2024 für viele Unternehmen bestimmter Sektoren verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen.
Wir sind gerade dabei zahlreiche praxisbezogene Fallbeispiele zu erarbeiten. Tragen Sie sich in unseren Newsletter ein und lassen Sie sich KOSTENLOS von uns über Neuerungen und nützliche Tipps informieren.
NIS2 ist die Abkürzung für eine EU-Richtlinie, die in Österreich mit dem NIS-Gesetz verpflichtend wird. NIS steht für Netzwerk- und Informationssicherheit und verpflichtet betroffene Unternehmen, Behörden und öffentliche Stellen zur Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen. Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie bis 17. Oktober 2024 umsetzen. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle betroffenen Unternehmen die darin vorgeschriebenen Cybersicherheitsmaßnahmen nachweisen. Mit der Richtlinie soll eine höhere Resilienz gegenüber Angriffen und die rasche Reaktionsfähigkeit auf Sicherheitsvorfälle im öffentlichen und privaten Sektor der EU geschaffen werden.
Bisher waren Unternehmen der kritischen Infrastruktur und Anbieter digitaler Dienste wie z.B. Online-Suchmaschinen betroffen. Mit NIS2 werden weit größere Teile der Wirtschaft eingebunden. Dabei wird auch zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen unterschieden.
Betroffen sind Unternehmen verschiedenster Branchen ab 50 Mitarbeiter:innen.
Kleine Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter:innen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 10 Mio. Euro beläuft, fallen nicht unter NIS2.
Zu den wesentlichen Einrichtungen zählen große und mittlere Unternehmen in den Sektoren Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastruktur, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, Digitale Infrastruktur, Verwaltung von IKT-Diensten B2B, Öffentliche Verwaltung und Weltraum.
Zu den wichtigen Einrichtungen zählen große und mittlere Unternehmen in den Sektoren Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes/herstellendes Gewerbe, Anbieter digitaler Dienste und Forschung (fakultativ).
Die Unternehmen sind dafür verantwortlich, selbst zu beurteilen, ob sie in einen der genannten Sektoren fallen und ob sie als wesentliche oder wichtige Einrichtung gelten. Es gibt seitens der Behörde keinen Bescheid, der die Unternehmen in einen bestimmten Sektor einordnet oder festlegt, ob sie als wesentlich oder wichtig gelten.
Bei wesentlichen Einrichtungen wird die NIS-Behörde eine Prüfung der Einhaltung beim Unternehmen durch qualifizierte Prüfer durchführen lassen. Im Unterschied dazu erfolgt eine vor Ort Prüfung bei wichtigen Einrichtungen nur anlassbezogen (z. B. bei einem Cybersicherheitsvorfall). Jeder kritische Cybersicherheitsvorfall muss an die NIS-Behörde gemeldet werden.
Halten sich Unternehmen nicht an die Vorgaben des NIS-Gesetzes sind Sanktionen unvermeidlich. Die Nichteinhaltung der Regeln führt zu Geldbußen in Höhe von
Neben dem Risiko von Geldbußen besteht mit NIS2 auch ein Haftungsrisiko. Geschäftsführer und Vorstände werden bei Verstößen persönlich zur Verantwortung gezogen.
Unternehmen müssen so rasch wie möglich:
Wenn es um die Sicherheit des Unternehmens geht, ist es entscheidend, alle Risiken im Blick zu haben und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu minimieren. Dabei kann die Software-unterstützte Risikobewertung eine enorme Hilfe sein, insbesondere wenn es darum geht, komplexe Risiken und Unternehmenswerte (Assets) zu bewerten.
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Mit 4conform ENTERPRISE ISMS können Sie kompetent, nachhaltig und sicher…
Sie können die Einhaltung von NIS2 garantieren und nachweisen.
NIS2 ist die Abkürzung für eine EU-Richtlinie, die in Österreich mit dem NIS-Gesetz verpflichtend wird. NIS steht für Netzwerk- und Informationssicherheit und verpflichtet betroffene Unternehmen, Behörden und öffentliche Stellen zur Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen. Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie bis 17. Oktober 2024 umsetzen.
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